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1

27.05.2008, 12:35

Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

"Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun."
"It's only after we've lost everything, that we're free to do anything!"

Jabber: Die ID kann via PN erfragt werden.

virtualG

unregistriert

2

30.05.2008, 00:25

Das heist also, das viele Laptop besitzer sich unwissend strafbar machen, wenn sie sich in den park setzen und das Gerät sich automatisch mit einem ungeschützten Netz verbindet?
Ich mein, an sich schon richtig, aber ich find es schrecklich, das im Deutschen Recht Dummheit sosehr in schutz genommen wird. Der Betreiber kann auch einfach sein Netz sichern, so wie es ihm jeder Provider und Hersteller empfielt.

3

30.05.2008, 02:09

Naja, ich denke kein vernünftiger Richter wird jemanden Verurteilen, wenn kein Vorsatz nachgewiesen wurde. ;)

4

30.05.2008, 07:29

Achja, ich liebe die deutsche Rechtsprechung. Die Richter haben keine Ahnung und verzapfen dann irgenteinen Müll.
Imo ist das Urteil für mich als "Wissender" von der Technik etwas schwammig/merkwürdig Argumentiert. Obwohl ich sagen muss, dass es schon im gewissen Sinne korrekt ist, dass es so ein Urteil gibt, aber andererseits lädt ein WLAN Betreiber, der sein Netz nicht schützt, doch Dritte dazu ein, sich in sein Netz einzuwählen.
Das währe genau so, wie wenn ich in das Rechenzentrum einer Bank gehen würde und mir die Security noch die Türen aufhällt. Es ist nicht ok, aber man wird förmlich dazu eingeladen "einzudringen".

Naja, deutsches Recht halt :D

mfg pyjo

5

30.05.2008, 08:32

Naja .. es war auch Dummheit des "Angeklagten", das er es sofort zugegegben hat ....

Es gab da vor kurzem noch ein anders lautendes Urteil:
Es hatte jemand anstatt über seinen eigenen sicheren durch eine Fehlkonfiguration über das offene WLAN des Nachbarn gesurft. Das war als fehler des nachbarn gesehen worden ...

Was mich am meisten an diesem speziellen Urteil stöhrt, das einziehen des Laptops! Das ist meine rMeinung nach nicht mehr "angemessen"
Meine Rechtschreibfehler sind gewollt und unterliegen dem Copyright des Verfassers, es sei denn, sie sind explizit unter die GPL gestellt .....

Außerdem sind sie ein Ausdruck der Persönlichkeit des Schreibers!